Neuregelung der Verpackungsverordnung
Im Zuge der Neuregelung der Verpackungsverordnung erhielten wir immer wieder Anfrage, ob JVM EU gebrauchte Blisterfolie zurücknimmt bzw., sich dem „Grünen Punkt“ angeschlossen hat.
Wir haben uns an die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ gewendet, um zu erfahren, ob JVM EU die Rücknahme der Altblister organisieren muss.Es zeigte sich, dass JVM EU dafür nicht verantwortlich ist.
Der Gesetzestext besagt, dass derjenige, der die die Verpackung befüllt, für die Rücknahme verantwortlich ist. Die Verpflichtung besteht demnach für die Blisterzentren und Apotheken, die die befüllten Blister abgeben.
Hier gilt es jedoch zu prüfen, in wie weit die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes berührt werden.
Wir empfehlen daher, die gebrauchten Blister über einen zertifizierten Vernichtungsbetrieb gemäß DIN 66399 entsorgen bzw. verwerten zu lassen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.